1. Die Zehnerkarte/der Gutschein ist ab dem ersten Unterricht 4
Monate gültig.
2. Die Fünferkarte/der Gutschein
ist ab dem ersten Unterricht 2 Monate gültig.
3.
Vereinbarte Termine werden berechnet, wenn sie nicht mindestens 24
Stunden vorher abgesagt wurden. Stunden die mehr als 24 Stunden
vorher abgesagt werden, müssen innerhalb der entsprechenden
Laufzeit der Karte nachgeholt werden. Verhinderungen bzw.
Versäumnisse sind der jeweiligen Lehrkraft unverzüglich
mitzuteilen. Nichtteilnahme des Schülers / der Schülerin
wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von
der Zahlungspflicht.
4. Zehnerkarten, Fünferkarten,
Einzelstunden und Gutscheine sind nicht übertragbar. Keine
Barauszahlung oder Rückerstattung möglich.
5. Die Unterrichtsgebühr gemäß der aktuellen
Preisliste ist jeweils vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde der
jeweils erworbenen Karte zu entrichten.
6. Fällt der
Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen oder Krankheit des
Lehrers aus, so wird der Unterricht an einem Alternativtermin
nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden
Regressansprüche ausgeschlossen
7. An Sonn- und
gesetzlichen Feiertagen sind keine Unterrichtstermine möglich.
8.
Ansteckend erkrankte Schüler/Schülerinnen können
nicht am (Präsenz-)Unterricht teilnehmen. Es besteht kein
Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsentgeltes
8. Kann der
Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge
behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B.
wegen einer Pandemie - Corona) nicht in den vereinbarten
Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit
von Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht
werden, ist die Lehrkraft berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger
Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren
den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per
Live-Videoübertragung (Skype) zu erbringen. Die eigenen Kosten
der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte
ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen
für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen,
ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der höheren Gewalt
bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw.
Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von
außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares
außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste
Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B.
Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B.
Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer
Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg,
Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks,
Terrorismus…)
9. Sollten durch äußere
Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …)
die Räumlichkeiten der Lehrkraft nicht zur didaktisch
sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts
geeignet sein, kann die Lehrkraft entscheiden, dass der Unterricht
vorübergehend online stattfindet. Hierfür ist beim
Schüler ein handelsübliches Smartphone mit
Video-Chat-Funktion, oder ein vergleichbarer PC, oder Laptop
ausreichend. Sollte ein Schüler nicht über die
technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per
Live-Videoübertragung verfügen, ruht der
Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren
Einflüsse.
10. Salvatorische Klausel: Sofern Teile oder
einzelne Formulierungen des Textes der geltenden Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die
übrigen Teile des Textes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit
davon unberührt. Es soll dann die dem gewollten Sinn und Zweck
am nächsten kommende legale Klausel gelten. Dasselbe gilt bei
einer unbeabsichtigten Regelungslücke.