AGB

Unterrichtsbedingungen Zehnerkarte/ Fünferkarte/ Gutschein

1. Die Zehnerkarte/der Gutschein ist ab dem ersten Unterricht 4 Monate gültig.

2. Die Fünferkarte/der Gutschein ist ab dem ersten Unterricht 2 Monate gültig.

3. Vereinbarte Termine werden berechnet, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden. Stunden die mehr als 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen innerhalb der entsprechenden Laufzeit der Karte nachgeholt werden. Verhinderungen bzw. Versäumnisse sind der jeweiligen Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Nichtteilnahme des Schülers / der Schülerin wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

4. Zehnerkarten, Fünferkarten, Einzelstunden und Gutscheine sind nicht übertragbar. Keine Barauszahlung oder Rückerstattung möglich.


5. Die Unterrichtsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste ist jeweils vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde der jeweils erworbenen Karte zu entrichten.

6. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen oder Krankheit des Lehrers aus, so wird der Unterricht an einem Alternativtermin nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt werden Regressansprüche ausgeschlossen

7. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind keine Unterrichtstermine möglich.

8. Ansteckend erkrankte Schüler/Schülerinnen können nicht am (Präsenz-)Unterricht teilnehmen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsentgeltes

8. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie - Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Lehrkraft berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung (Skype) zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus…)

9. Sollten durch äußere Einflüsse (wie z.B. Wasserrohrbruch, laute Bauarbeiten, …) die Räumlichkeiten der Lehrkraft nicht zur didaktisch sinnvollen und effektiven Durchführung des Musikunterrichts geeignet sein, kann die Lehrkraft entscheiden, dass der Unterricht vorübergehend online stattfindet. Hierfür ist beim Schüler ein handelsübliches Smartphone mit Video-Chat-Funktion, oder ein vergleichbarer PC, oder Laptop ausreichend. Sollte ein Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der äußeren Einflüsse.

10. Salvatorische Klausel: Sofern Teile oder einzelne Formulierungen des Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Textes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Es soll dann die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommende legale Klausel gelten. Dasselbe gilt bei einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

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